13. Die Antragstellerin führte in der Folge diverse Befragungen mit weiteren Personen durch, namentlich am 23. Mai 2022 jeweils per Telefon mit K.________ (Co-Trainerin einer anderen Mannschaft des Vereins B.________; das Gespräch wurde in einer Telefonnotiz festgehalten, in der K.________ Ausführungen über einen Austausch auf Instagram zwischen November 2020 und Februar 2022, als sie volljährig war, tätigte) und mit L.________ (Spielerin des Vereins B.________, welche von der angeschuldigten Person trainiert wurde; das Gespräch wurde in einer Telefonnotiz festgehalten, in der L.____