Zudem habe A.________ an E.________ freizügige Bilder von sich zugesendet. E.________ fühlte sich durch diese Situation überfordert. Auf die Frage, ob A.________ E.________ je tätlich sexuell belästigt habe, gab E.________ an, dass es an einem Dienstagabend im Januar/Februar 2022 zu einer Umarmung durch A.________ kam, welche E.________ sehr unangenehm war, sie sich aber nicht dagegen wehren konnte. Die Umarmung fand statt, nachdem A.________ E.________ nach dem Training an den Bahnhof gefahren habe, wobei E.________ angab, lieber zu Fuss zum Bahnhof zu laufen, A.________ jedoch auf sein Fahrangebot gedrängt habe.