dem Auffinden einer Gastfamilie half. Da zu Beginn an keine Gastfamilie verfügbar war, wohnte E.________ im Sommer 2021 zwei Woche bei A.________. Weiter gab E.________ an, dass zunächst ein normales Verhältnis zu A.________ bestand und sie ihn als hilfsbereit wahrgenommen habe. Ab ungefähr November 2021 habe A.________ jedoch damit begonnen, E.________ intensiver über Snapchat anzuschreiben, was E.________ unangenehm war. E.________ war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt. Die Nachrichten nahm E.________ als aufdringlich wahr und beinhalteten sexuelle Andeutungen und Bemerkungen über den Körper von E.________. Zudem habe A.________