11. Am 20. April 2022 führte die Antragstellerin eine Befragung mit E.________ durch und erstellte diesbezüglich ein schriftliches Protokoll. Anlässlich dieser Befragung übergab E.________ an die Antragstellerin zahlreiche Screenshots von Nachrichten, welche die angeschuldigte Person an E.________ über Snapchat zugestellt hat. In ihrer Befragung sagte E.________ sinngemäss aus, dass E.________ seit Sommer 2021 und ihrem Wechsel zum Verein B.________ regelmässigen Kontakt mit A.________ hatte, da er ab dann ihr Technik- Trainer (2x Training pro Woche) war und ihr mit dem Umzug nach H.________bzw. dem Auffinden einer Gastfamilie half.