und ehemalige Spielerin des Vereins B.________) von einer ehemaligen, minderjährigen Mitspielerin (17 Jahre alt) kontaktiert, da diese vom Trainer SPL1 des Vereins B.________ - der angeschuldigten Person - Fotos und Nachrichten zugesendet erhalten hat, welche ihr sehr unangenehm seien. Es liegen diesbezügliche Screenshots des Whatsapp Verlaufs zwischen dem Trainer und der Juniorin vor, welche die Juniorin aber nicht an die Antragstellerin weiterleiten möchte. G.________ hat die Juniorin ermutig, sich bei der Antragstellerin zu melden.