9. Am 25. Februar 2022 ging bei der Antragstellerin eine Meldung des Schweizerischen Handball-Verbands ("SHV"), vertreten durch Ariane Pejkovic, ein. Gemäss dieser Meldung wurde G.________ (Leiterin P.________ und ehemalige Spielerin des Vereins B.________) von einer ehemaligen, minderjährigen Mitspielerin (17 Jahre alt) kontaktiert, da diese vom Trainer SPL1 des Vereins B.________ - der angeschuldigten Person - Fotos und Nachrichten zugesendet erhalten hat, welche ihr sehr unangenehm seien.