__ Bilder verlangte und sexuelle konnotierte Dinge gefragt habe. E.________ habe keine Bilder versendet und die Fragen der angeschuldigten Person ausweichend beantwortet, jedoch weder den Kontakt abgebrochen noch klar und deutlich gesagt, dass sie solche Anfragen nicht wünscht. - diese Anfragen Auswirkungen auf ihr psychisches Wohlbefinden hätten und dass ihr das äusserst unangenehm gewesen sei. E.________ gab gegenüber der Antragstellerin weiter an, über Screenshots von bestimmten Nachrichten zu verfügen und diese der Antragstellerin zu übergeben.