2 habe und beabsichtigte, E.________ im Anschluss noch alleine zu treffen, was diese ihrem Vater jedoch nicht erzählen solle. Das besagte Treffen habe in der Folge nicht stattgefunden - ein Austausch zwischen E.________ und der angeschuldigten Person über Snapchat stattfand, wobei die angeschuldigte Person von E.________ Bilder verlangte und sexuelle konnotierte Dinge gefragt habe.