- sie vor einigen Monaten den Verein gewechselt habe und seither im Nachwuchs des Vereins B.________ spiele; A.________ sei nicht ihr direkter Trainer; - aufgrund des weiten Anreiseweges und vor dem Hintergrund, dass E.________ das Sportgymnasium in F.________, besuche, sie eine Gastfamilie gesucht habe. Bevor E.________ diese gefunden habe, habe sie während rund zwei bis drei Wochen bei der angeschuldigten Person gelebt. - nach dem Aufenthalt bei der angeschuldigten Person dieser den Kontakt zu E.________ gesucht habe.