{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-05-07", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-28_2025-05-07.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-28---Entscheid-vom-07-05-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "a7b5d7d527c188e5f0b2157194c060fa"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SSG 2024/E/28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 07.05.2025 SSG 2024/E/28"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 07.05.2025 SSG 2024/E/28"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 07.05.2025 SSG 2024/E/28"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/78", "Zeit UTC": "25.07.2025 00:04:10", "Checksum": "66062983153c87b7d8f2a5536272cce5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 07.05.2025 SSG 2024/E/28\n\n198. Das Schweizer Sportgericht stellt weiter fest, dass die Antragstellerin im vorliegenden Fall\nihren gesetzlichen Auftrag im Sinne der SpoFöV (insbesondere Art. 72f Abs. 1 lit. b Ziff 1 und\nZiff. 2 SpoFöV) erfüllte. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages schliesst Swiss Olympic\nmit der Antragstellerin eine Leistungsvereinbarung ab und die Antragstellerin wird vom\nBASPO wie auch von Swiss Olympic mit Finanzhilfen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages\nunterstützt. Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin nicht substantiiert, inwiefern das\nVerhalten der angeschuldigten Person bei der Antragstellerin über den gesetzlichen Auftrag\nhinausgehende Kosten verursacht haben soll. Der Antrag der Antragstellerin auf\nParteikostenersatz wird deshalb abgewiesen.\n\n35\n199. Betreffend die angeschuldigte Person ist festzuhalten, dass diese des mehrfachen Verstosses\ngegen das Ethik-Statut für schuldig erklärt wurde. Auch wenn die angeschuldigte Person\nnicht für sämtliche von der Antragstellerin vorgeworfenen Taten verurteilt und nicht\nentsprechend der von der Antragstellerin geforderten Disziplinarmassnahme sanktioniert\nwird, unterliegt die angeschuldigte Person dennoch im Wesentlichen mit ihren Anträgen. Es\nliegt folglich keineswegs ein Freispruch im Sinne von Art. 25 Abs. 5 VerfRegl vor, weshalb der\nAntrag der angeschuldigten Person auf Parteikostenersatz abgewiesen wird.\n\n200. Basierend auf diesem Ergebnis sind im vorliegenden Verfahren keine Parteikosten\nzuzusprechen.\n\n36\nAus diesen Gründen\n\nentscheidet das Schweizer Sportgericht:\n\n1. A.________ wird des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2.1.4 Ethik-Statut für schuldig erklärt.\n\n2. A.________ wird im Sinne von Art. 6.1 Ethik-Statut wie folgt bestraft:\n\n2.1. Mit einem vorübergehenden Verbot von fünf Jahren, minderjährige Sportler:innen\nin der Schweiz zu trainieren oder anderweitig zu unterstützen (insbesondere\nTraining, Mentalcoaching, Ernährungscoaching, Strategiecoaching und finanzielle\nUnterstützung), unter Anrechnung der verbüssten vorsorglichen Sperre zwischen\ndem 26. Mai 2023 und dem 7. Mai 2025 (Art. 6.1 Abs. 1 lit. b Ethik-Statut);\n\n2.2. Mit einem vorübergehenden Verbot von drei Jahren, weibliche Sportlerinnen in der\nSchweiz zu trainieren, unter Anrechnung der verbüssten vorsorglichen Sperre\nzwischen dem 26. Mai 2023 und dem 7. Mai 2025 (Art. 6.1 Abs. 1 lit. b Ethik-Statut);\n\n2.3 Mit der Absolvierung eines psychologischen Verhaltenscoachings durch eine\nunabhängige Betreuungsperson ab Entscheidverkündung von mindestens 20\nStunden auf Kosten von A.________ (Art. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut). Das\nVerhaltenscoaching ist vorgehend von SSI zu genehmigen.\n\n3. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 2'500.00 festgesetzt\nund vollumfänglich A.________ auferlegt.\n\n4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\nBern, Schweiz\nDatum: 7. Mai 2025\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHT\n\nIsabelle Fellrath\nVorsitzende Richterin\n\nAda Sofie Altobelli Loris Baumgartner\nRichterin Richter\n\n37\n"}