1. Der Nichteröffnungsentscheid von Swiss Sports Integrity vom 12. Juli 2024 (Fall 672/2023) wird vollumfänglich aufgehoben. 2. Swiss Sports Integrity wird angewiesen, die Untersuchung im Fall 672/2023 gegen D._____ und C._____ wieder aufzunehmen. 3. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 800.00 festgesetzt und vollumfänglich Swiss Sports Integrity auferlegt. 4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 28. April 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT