132. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere des von Beginn an kooperativen Verhaltens beider Parteien und angesichts dessen, dass der Fall in sachlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität aufwies, und die Hauptverhandlung als Videokonferenz stattgefunden hat, dass sich in rechtlicher Hinsicht jedoch – basierend auf den Einwänden von SSI –- einige Fragen stellten, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 800.00 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.