130. Zudem wird SSI angewiesen, die Untersuchung gegen die Trainerinnen D._____ und C._____ wieder aufzunehmen. Dafür sind die nötigen Abklärungen hinsichtlich D._____ [und C._____] vorzunehmen oder – sofern sie vorgenommen wurden –- hinreichend nachvollziehbar ("unter vollständiger Begründung" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 VerfRegl SSI) in einem neuen Entscheid zu substantiieren. Soweit dies aus anderen Gründen (z.B. schützenswerte Interessen von Personen) nicht möglich ist, sind die vorgenommen Abklärungen zumindest zu umschreiben, damit die Entscheidgrundlage von SSI ersichtlich und substantiiert ist.