128. Aus Sicht des Gerichts fehlt auch in Bezug auf Trainerin 2 (wie übrigens auch auf weitere in der Meldung angeschuldigte Trainerinnen) die "vollständige Begründung" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 VerfRegl SSI im Nichteröffnungsentscheid vom 12. Juli 2024. Dementsprechend hat SSI das Verfahren im Fall der Meldung 672/2023 - basierend auf den dem Schweizer Sportgericht vorliegenden Akten - nicht zu Recht eingestellt. Somit sind die Rechtsbegehren Nr. 1 und 2 der Beschwerdeführerin vollumfänglich gutzuheissen. C. Zur Aufhebung des Nichteröffnungsentscheid und den Konsequenzen