67 67), ohne entsprechende Hinweise in den Akten (zumindest keine, von welchen das Gericht Kenntnis nehmen konnte), die auf eine solche Interpretation schliessen lassen, kaum nachvollziehbar. Auch für die Behauptungen von SSI, grosse Belastungen seien im Spitzensport typischerweise unumgänglich liegen keine Vorbringen vor, die diese stützen könnten. SSI hat diesbezüglich auch keine einschlägige Rechtsprechung zitiert. Ähnliches gilt für die Behauptungen von SSI, dass es nicht unüblich sei, dass Trainerinnen für ihr Team oder für einzelne Athletinnen ihres Teams die besten Bedingungen wollten (und damit in Kauf nehmen, dass