119. Im Nichteröffnungsentscheid ist grundsätzlich nur die Meldung und die daraufhin eingereichten Dokumente durch die Beschwerdeführerin sowie die Befragung der Trainerin 1 erwähnt. Ob weitere Gespräche oder Abklärungen mit bzw. bei anderen Personen vorgenommen wurden, ist nicht ersichtlich, geschweige denn bei bzw. mit wie vielen Personen SSI Kontakt hatte, um den Sachverhalt zu abzuklären.