118. Es ist erstellt, dass SSI im Rahmen der Vorabklärungen eine Befragung mit der angeschuldigten Trainerin 1 durchgeführt hat, wobei dem Gericht das entsprechende Protokoll weder unterzeichnet noch nicht unterzeichnet vorliegt. Weitere Befragungen sind – basierend auf den Akten – nicht durchgeführt worden und werden überdies auch im verfahrensgegenständlichen Nichteröffnungsentscheid nicht erwähnt.