116. Das Gericht stützt sich bei seiner Beurteilung auf die von beiden Parteien eingereichten Beweismittel und Aussagen in deren Eingaben und anlässlich der Hauptverhandlung vom 14. März 2025. 117. Unter Berücksichtigung der von SSI eingereichten Beweismittel ist SSI aus Sicht des Gerichts den Pflichten gemäss Art. 12 Abs. 2 VerfRegl SSI aus den folgenden Gründen nicht in hinreichendem Masse nachgekommen.