• der Beschwerdeführerin die Zustellung des Nichteröffnungsentscheid per E-Mail nicht angekündigt worden ist; • SSI mit der E-Mail vom 12. Juli 2024 eine Bestätigung angefordert und nach deren Ausbleiben eine Erinnerung gesendet hat und nachdem die Beschwerdeführerin auch darauf nicht reagiert, hat, den Entscheid vom 12. Juli 2024 schliesslich am 5. September 2024 bei der Post für einen eingeschriebener Versand aufgegeben hat, worauf der Entscheid am 13. September 2024 zugestellt wurde;