97. Gemäss Art. 9 Abs. 2 VerfRegl SSI (Fassung vom 13. Februar 2023) werden Verfahrenshandlung gemäss dem VerfRegl SSI "in geeigneter Textform zugestellt". Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn die "fragliche Handlung nachweislich in den unmittelbaren Einflussbereich der Empfängerin oder des Empfängers gelangt ist".