95. Gemäss Art. 14 Abs. 2 VerfRegl SSI können Nichteröffnungsentscheide durch die Verfahrensbeteiligten mittels Beschwerde innert 14 Tagen vor der Disziplinarkammer respektive dem Schweizer Sportgericht begründet angefochten werden. In casu wurde der Nichteröffnungsentscheid vom 12. Juli 2024 der Beschwerdeführerin am 12. Juli 2024 per E-Mail zugestellt und am 5. September 2024 per eingeschriebener Post gesendet (Zustellung am 13. September 2024). Die Beschwerde wurde am 27. September 2024 eingereicht.