Geschäftsfremd sei die Klausel zudem dann, wenn sie den Vertragscharakter wesentlich verändert oder in erheblichem Mass aus dem gesetzlichen Rahmen des betreffenden Vertragstypus fallen. Die Beschwerdeführerin habe daher nicht erkennen können, dass SSI auch Endentscheide rechtswirksam per E-Mail zustellen werde. Anlässlich der Hauptverhandlung ergänzte die Beschwerdeführerin auf Nachfrage des Gerichts, dass sie nicht darauf hingewiesen worden sei, dass im Juli 2024 möglicherweise ein Entscheid getroffen und zugestellt werden würde.