• Die Zustellung von Endentscheiden mit hoheitlichem Charakter oder von einseitigen Mitteilungen mit rechtsgestaltendem Charakter ausschliesslich per E-Mail sei ungewöhnlich und nicht einmal branchenüblich. Ausserdem gehe es im Nichteröffnungsentscheid um dauerhafte und potenziell systematische Verletzungen der psychischen Integrität mehrerer Kinder und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist würde die einzige zuständige Organisation untätig bleiben.