19 • Das VerfRegl SSI sei der privaten Gerichtsbarkeit zuzuordnen und enthalte (jedenfalls in der damals gültigen Fassung) keine ausdrückliche Regelung zur Zustellungsform für die Eröffnung von Endentscheiden. Ausserdem umfasse der Begriff "Verfahrenshandlungen" nicht auch die Endentscheide.