• Gemäss CAS (unter Hinweis auf CAS 2023/A/10024 Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) v. Kevin Boakye-Schumann & Deutscher Boxsport-Verband e.V. (DBV) vom 17. Dezember 2024, Erw. 173 f.) gelte eine E-Mail selbst dann als zugestellt, wenn diese im Spam-Ordner lande und nach einiger Zeit automatisch gelöscht werde, weil die E-Mail in den Einflussbereich des Adressaten gelangt sei. • Es sei im sportrechtlichen Kontext branchenüblich, dass auch Endentscheide mittels elektronischer Post zugestellt würden. Die Regel sei daher nicht ungewöhnlich.