• Im Rahmen der Hauptverhandlung ergänzte SSI auf entsprechende Nachfrage, dass gemäss der im Juli 2024 herrschenden Praxis von SSI die Zustellung per E-Mail erfolgt und ein eingeschriebener Postversand vorgenommen worden sei, sofern die E-Mails nicht bestätigt worden seien. Weiter erklärte der Vertreter von SSI anlässlich der Hauptverhandlung, dass er nicht wisse, ob die Parteien ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht würden, dass SSI mit ihnen nur per E-Mail oder telefonisch kommuniziere und auch die (End-)Entscheide ausschliesslich per E-Mail zugestellt würden.