VerfRegl SSI, wonach Verfahrenshandlungen "in geeigneter Textform" zugestellt werden können und die Zustellung als erfolgt gilt, wenn die fragliche Handlung nachweislich in den unmittelbaren Einflussbereich der Empfängerin oder des Empfängers gelangt ist. Fraglich ist daher, ob die Zustellung per E-Mail am 12. Juli 2024 oder die Zustellung per eingeschriebener Post, datierend vom 5. September 2024, als fristauslösendes Ereignis zu betrachten ist. Grundsätzlich wird für die Argumente der Parteien auf den entsprechenden Titel (vgl. IV, Die Positionen der Parteien) verwiesen.