17 90. Zur Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsentscheid legitimiert sind gemäss Art. 14 Abs. 2 VerfRegl SSI die Verfahrensbeteiligten. Diese Regelung entspricht auch Art. 5.5 Abs. 4 Ethik-Statut, wonach die Verfahrensbeteiligten die Einstellung des Verfahrens anfechten können. Gemäss Art. 6 Abs. 1 VerfRegl SSI handelt es sich bei den Verfahrensbeteiligten um die angeschuldigte Person oder Organisation sowie das Opfer des möglichen Ethikverstosses.