86. Die Ermittlung des Sachverhaltes fällt somit vorliegend in den Zuständigkeitsbereich von SSI. Dementsprechend sind diese Beweisanträge im Rahmen der Vorabklärungen von SSI zu stellen und daher im Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht abzuweisen. C. Zur Beschwerdelegitimation