SpoFöV unabhängige – Meldestelle (SSI) die gemeldeten Sachverhalte ab und verfasst, sofern ein begründeter Verdacht auf Fehlverhalten oder Missstände besteht, einen Untersuchungsbericht und überweist diesen mit den Untersuchungsakten an die Disziplinarstelle. Demgegenüber beurteilt die Disziplinarstelle die ihr von der Meldestelle überwiesenen Fälle von mutmasslichem Fehlverhalten oder mutmasslichen Missständen und kann die in den Reglementen des Dachverbands vorgesehenen Sanktionen oder Massnahmen aussprechen (Art. 72g Abs. 1 lit. a SpoFöV).