68. Die Vorwürfe organisatorischer und administrativer Natur stellen nach Ansicht von SSI keine Verletzung des Ethik-Statuts dar. Auch würden die Vorwürfe des Mobbings oder des "Vorführens" einzelner Personen keinen Ethikverstoss darstellen. 69. Die Vorhalte hinsichtlich des Umgangs der Trainerin 1 mit dem Verein und dem Vorstand seien Gegenstand arbeits- und/oder vereinsrechtlicher Diskussionen, würden aber per se keinen Ethikverstoss darstellen.