3. Zur Beschwerdelegitimation 61. In Bezug auf die Beschwerdelegitimation brachte SSI zu Beginn des Verfahrens vor, dass nur die Tochter der Beschwerdeführerin als potenzielles Opfer zur Beschwerdeführung legitimiert sei, weshalb auf die Beschwerde nicht einzutreten sei. 62. Im Rahmen der Hauptverhandlung beschränkte SSI die Begründung ihres Rechtsbegehrens auf Nichteintreten auf die Nichteinhaltung der Beschwerdefrist. Auf entsprechende Nachfrage des Gerichts zog SSI den Einwand der fehlenden Beschwerdelegitimation zurück. 4. Zur Aufhebung des Nichteröffnungsentscheides und der Wiederaufnahme der Untersuchung