173 f.) gelte eine E-Mail selbst dann als zugestellt, wenn diese im Spam-Ordner lande und nach einiger Zeit automatisch gelöscht werde, weil die E-Mail in den Einflussbereich des Adressaten gelangt sei. Es sei im sportrechtlichen Kontext branchenüblich, dass auch Endentscheide mittels elektronischer Post zugestellt würden.