58. Im Rahmen der Hauptverhandlung brachte SSI zudem vor, dass die Bestimmungen des Sportrechts, insbesondere die Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) zur Auslegung der Verfahrensregeln heranzuziehen seien. Gemäss CAS (unter Hinweis auf CAS 2023/A/10024 Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) v. Kevin Boakye- Schumann & Deutscher Boxsport-Verband e.V. (DBV) vom 17. Dezember 2024, Erw. 173 f.) gelte eine E-Mail selbst dann als zugestellt, wenn diese im Spam-Ordner lande und nach einiger Zeit automatisch gelöscht werde, weil die E-Mail in den Einflussbereich des Adressaten gelangt sei.