57. Mangels Bestätigung des Eingangs der E-Mail vom 12. Juli 2024 habe SSI die Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 19. Juli 2024 erinnert und da auch nach dieser E-Mail keine 12 Bestätigung der Beschwerdeführerin erfolgte, habe SSI am 5. September 2024 eine Kopie des Nichteintretensentscheids via eingeschriebene Post zu Informationszwecken zugesandt.