49. Unter anderem hält die Beschwerdeführerin es für unverständlich, dass in Bezug auf die fristlose Kündigung von Anfang Dezember 2023 bei der befragten Trainerin nicht weiter nachgefragt wurde und auch keine Nachfragen bei den anzeigenden Eltern oder beim Vorstand des Vereins erfolgt sind. SSI habe die Aussagen der Trainerin 1 ohne weiteres so hingenommen und habe jedes kritische Hinterfragen unterlassen.