tern hätten dieselben oder ähnliche Verhaltensweisen vor SSI bemängelt. 4.1 Willkürliche Beweiserhebung durch SSI 48. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die Untersuchungshandlungen von SSI würden sich auf eine ausführliche Befragung der Trainerin 1 beschränken. Bei dieser Befragung seien zahlreiche relevante Fragen und gebotene Nachfragen unterblieben.