46. Die Beschwerdeführerin führte weiter aus, dass sie gegen die ehemaligen Trainerinnen ihrer Tochter schwere Vorwürfe erhebe und diese auch vor SSI substantiiert rekapituliert habe. Insbesondere habe vor allem die Trainerin 1 der Tochter nach deren Verletzung die erforderliche Hilfe verweigert. Der Tochter sei daher eine Rückkehr in einen ordentlichen Trainingsablauf verunmöglicht worden.