38. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass ihre am 22. März 2025 verfasste Stellungnahme zum Schlussvortrag von SSI vom 14. März 2025 wegen unvorhergesehener technischer Probleme beim E-Mail-Versand erst um 00:00 Uhr des 23. März 2025 im Posteingang des Sekretariats des Schweizer Sportgerichts eingegangen sei. Sie ersucht das Gericht vor diesem Hintergrund und bezugnehmend auf Art. 26 VerfRegl in Verbindung mit Art. 142 Abs. 3 , ihre Eingabe als fristgerecht eingetroffen zu behandeln. 9 2. Zur Einhaltung der Rechtsmittelfrist