30. Im Anschluss hatten die Parteien Gelegenheit, ihre Ausführungen und Argumente vorzutragen und die Fragen des Gerichts zu beantworten sowie Ergänzungsfragen zu stellen. Die Beschwerdeführerin respektive ihr Rechtsvertreter und Ehemann stellte dem Sekretariat des Schweizer Sportgerichts die Plädoyernotizen per E-Mail während der Verhandlung zu und trug diese vor. Sie verwies auf die bisherigen Schreiben und führte unter anderem aus, dass sie im Namen ihrer minderjährigen Tochter die Beschwerde führe und dass in Bezug auf die Beschwerdefrist die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu AGB-Regeln zu berücksichtigen sei.