28. Nach Rücksprache mit den Parteien wurden diese mit Schreiben vom 13. Februar 2025 zur Hauptverhandlung am 14. März 2025 um 14:00 Uhr per Videokonferenz eingeladen und unter anderem erneut über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens und die Aufzeichnung der Verhandlung informiert.