27. Mit Schreiben vom 11. Februar 2025 teilte der Direktor des Schweizer Sportgerichts im Namen des Gerichts den Parteien mit, dass die Hauptverhandlung vom 14. Februar 2025 nicht stattfinden wird. Weiter wurde mit demselben Schreiben das Verfahren verlängert und die Parteien wurden ersucht, ihre Verfügbarkeiten mitzuteilen.