VerfRegl eine Hauptverhandlung in Form einer Videokonferenz stattfinden werde. Dementsprechend wurden die Parteien mit demselben Schreiben zur Hauptverhandlung am Freitag, 14. Februar 2025 um 13:00 Uhr eingeladen samt Angabe des Links zur Videokonferenz, und zudem unter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnung der Verhandlung informiert.