21. Mit gleichem Schreiben vom 12. Dezember 2024 setzte das Gericht der Beschwerdeführerin eine Frist bis 30. Dezember 2024, um sich zu den Einwänden von SSI, namentlich zur verspäteten Einreichung sowie zur Beschwerde sowie zur Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin zu äussern.