Mit gleicher Verfügung wurden die Parteien erneut auf die (ausschliessliche) Kommunikation über die aufgeführten E-Mail-Adressen hingewiesen. Weiter bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Stellungnahme von SSI vom 18. November 2024, wobei es darauf hinwies, dass die Trainerinnen innerhalb der gesetzten Frist keinen Antrag auf Parteistellung stellten bzw. mitteilten, dass sie keine Parteistellung beantragen.