20. Am 12. Dezember 2024 erliess der Direktor im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 30. Dezember 2024 zu unterzeichnen. Mit gleicher Verfügung wurden die Parteien erneut auf die (ausschliessliche) Kommunikation über die aufgeführten E-Mail-Adressen hingewiesen.