19. Mit Schreiben vom 18. November 2024 teilte SSI unter anderem mit, dass SSI einem Zirkularentscheid zustimme. SSI stellte die folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei nicht auf die Beschwerde einzutreten. 4 Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl). 6 °2. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. °3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdeführerin.