Schliesslich wurde den Parteien Frist bis zum 18. November 2024 gesetzt, um in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen und ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid im Sinne von Art. 20 VerfRegl mitzuteilen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Frist auch für die Trainerinnen gelte, falls sie Parteistellung beantragen würde.