4 Abs. 3 lit. b des Verfahrensreglements (Ver- fRegl4) eine Frist von 10 Arbeitstagen bis zum 11. November 2024 gesetzt, um schriftlich Parteistellung zu beantragen (Art. 5 Abs. 4 VerfRegl). Sie wurden darüber informiert, dass ihr Zugang zu den Fallakten entfernt wird, falls sie nicht innert Frist Parteistellung beantragen. Schliesslich wurde den Parteien Frist bis zum 18. November 2024 gesetzt, um in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen und ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid im Sinne von Art.