Mit Eröffnungsschreiben vom 28. Oktober 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien über die Einreichung der Beschwerde gegen den Nichteröffnungsentscheid von SSI vom 12. Juli 2024 und darüber, dass die Beschwerde erstmals am 27. September 2024 bei der Schweizerischen Post aufgegeben worden ist, jedoch dem Sekretariat des Schweizer Sportgerichts nicht zugestellt werden konnte und die Beschwerdeführerin am 10. Oktober 2024 die Beschwerde erneut der schweizerischen Post überreichte. Mit erwähntem Schreiben informierten der Direktor der Stiftung Schweizer